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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Auftragserteilung

 

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung bei Haftpflicht/Unfall-Schäden ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch fernmündlich aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat das Schadensausmaß und den Schadenshergang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- bzw. Vorschäden sind unaufgefordert vom Auftraggeber zu benennen bzw. anzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Angeforderte Schaden- bzw. Fahrzeugunterlagen sind vom Auftraggeber unverzüglich beizubringen und vorzulegen. Nachteile wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

 

 

Zahlungsbedingungen mit Abtretungserklärung

 

Hiermit trete ich endgültig und unwiderruflich an erster Stelle meine Schadensersatzansprüche aus dem obigen Unfallereignis - jedoch nur bis zur Höhe der Sachverständigen-Gebühren incl. Mehrwertsteuer gemäß der dem Gutachten beigefügten Rechnungen - gegen den/die Schädiger - gleich welches Rechtsgrundes an das Sachverständigenbüro Matthias Müller ab. Ich weiß den/die Schädiger bzw. die für die zum Schadenseintritt verpflichtete Versicherung an, die Zahlung ausschließlich an das o. g. Büro zu leisten. Die Abtretung erfolgt nur erfüllungshalber. Es ist mir bekannt, dass ich zur vollständigen Bezahlung der Gebühren verpflichtet bin, wenn die Versicherung keine oder nur teilweise Zahlung leistet.

 

 

Zahlungsbedingungen ohne Abtretungserklärung

 

Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro unmittelbar fällig. Bei Versand des Gutachtens, spätestens zum auf der Rechnung vermerkten Zahlungstermin. Bei Zahlungsverzug wird mit jeder Zahlungserinnerung eine Aufwandspauschale von 12,50 Euro zzgl. Portokosten und Verzugszinsen fällig. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden. Bei bargeldloser Zahlung ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.

 

 

Sachverständigenhonorar

 

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Haftpflicht- und Kaskogutachten auf Grundlage der Schadenshöhe. Das Sachverständigenhonorar berechnet sich jeweils aus einem Grundhonorar sowie Nebenkosten. Die Honorartabelle des Auftragnehmers kann in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers eingesehen werden. Als Schadenshöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto, ggf. zzgl. einer merkantilen Wertminderung maßgebend. Bei Totalschäden ist der Wiederbeschaffungswert brutto des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadensereignis die Berechnungsgrundlage. RPB, RB und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge. Für die Reparaturbestätigung werden pauschal 35,- Euro aufgerufen. Rechnungsprüfberichte, sowie Nachbesichtigungen werden mit einem Pauschalbetrag von 75,- Euro berechnet.

 

 

Stornierung

 

Auftragsstornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Stornierungskosten werden nach erfolgter Schadenaufnahme pauschal mit 100,- Euro berechnet und unmittelbar fällig. Nach Beginn der Bearbeitung des Auftrages wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

 

 

Gutachtenerstellung

 

Das Gutachten besteht, falls nicht anders vereinbart, aus 3 Anfertigungen, einem Original mit einem Originalbildbericht und 2 Duplikaten. Davon verbleiben ein Duplikat und der Digitalbildsatz beim Sachverständigen. Bei Bedarf wird dem vom Auftraggeber benannten Rechtsanwalt das beim SV-Büro verbleibende Duplikat zur Verfügung gestellt. Ein zweiter Originalbildbericht ist gesondert zu vereinbaren und wird gesondert berechnet. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Unfallschäden entsprechen den allgemeinen gültigen Richtlinien. Änderungen infolge abweichender Rechtsvorschriften bleiben vorbehalten.

 

 

Gutachtenversand

 

Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers an dritte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.